1. Geltung der Bedingungen
Die vorliegenden Vertragsbedingungen regeln die Nutzung der von Stratmanns SUBSYSTEME (nachfolgend kurz SUBSYSTEME genannt) in Auftrag genommenen Internetdienste. Alle Internet-Dienstleistungen erfolgen ausschließlich nur nach diesen allgemeinen Vertragsbedingungen. Eventuell widersprechende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden hiermit ausgeschlossen.
2. Leistungsumfang
2.1. Einzelplatz-Zugänge
SUBSYSTEME stellt dem Kunden funktionsfähige, vollwertige Internetzugänge zur Verfügung. Die Nutzung erfolgt über telefonische Einwahl per Modem oder ISDN zum nächstgelegenen Einwahlknoten. Die Kosten für die Einwahl trägt der Kunde.
Die Zugänge dürfen prinzipiell von beliebigen Personen genutzt werden, die vom Kunden autorisiert werden. Der Kunde ist jedoch verantwortlich dafür, den jeweiligen Nutzer auf die Bestimmungen gemäß Ziffer 8. aufmerksam zu machen und für eine Einhaltung zu sorgen. Im Falle des Mißbrauchs haftet der Kunde.
Die Nutzung eines Routers oder Servers zur Verteilung der Internet-Konnektivität (auch z.B. zum Verteilen von eMails) auf weitere Arbeitsplätze nicht gestattet. Falls bestimmte Indizien für einen Mißbrauch sprechen (z.B. außergewöhnlich hohe durchschnittliche Bandbreitennutzung während der Verbindungszeit), behält sich SUBSYSTEME alle weiteren Schritte vor.
2.2. Domain-Service
Der Kunde hat das Recht, eigene Domains (z.B. .DE, .COM, .NET usw.) zu beantragen. Für die Delegierung gelten die Regeln des jeweils zuständigen "Network Information Center" (NIC). SUBSYSTEME übermittelt lediglich die Anträge an einen Provider, der als Technical Contact eingetragen.
Als "administrativen Kontakt" (Admin C) trägt SUBSYSTEME die vom Kunden benannte Person ein. SUBSYSTEME weist ausdrücklich auf die besondere Bedeutung der Wahl dieser Person hin, da die so im Domainantrag benannte Person letztlich über die zukünftige Verwendung der Domain entscheiden kann.
Zwischen Anmeldung und Registrierung einer Domain besteht eine Risikozeitspanne von mehreren Stunden. In dieser Zeit besteht die Gefahr, daß eine Parallelregistrierung zuvorkommt. Gleiches gilt für die Aktualität der Abfragedatenbank. Der Auftragnehmer übernimmt keine Anmeldegarantie und Haftung. Die Vergaberichtlinien des DENIC (einsehbar unter www.denic.de / Deutsche Domainvergabestelle) sind zwingend einzuhalten. Insbesondere ist der Grundsatz zu berücksichtigen, daß jede Domainvereinbarung zwischen dem DENIC und dem Admin C zustande kommt.
Die Domains werden immer für einen bestimmten Zeitraum konnektiert, der auf der Rechnung jeweils explizit angegeben wird. Liegt bis zwei Wochen vor Ablauf des Zeitraums keine schriftliche Erklärung des Kunden vor, daß diese Domain nicht weiter über SUBSYSTEME genutzt werden soll, wird die Domain automatisch verlängert.
Wenn der Kunde zu einem anderen Provider wechseln möchte, verpflichtet sich SUBSYSTEME nach schriftlicher Weisung des Kunden, alle erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, um einen reibungslosen Wechsel zu ermöglichen, ist hierbei aber auf die Kooperation des Providers angewiesen. Auch kann ein Providerwechsel aus Sicht von SUBSYSTEME für sinnvoll gehalten werden, so bedarf ein Providerwechsel nicht der Zustimmung des Kunden. Für Daten- oder Domainverluste haftet SUBSYSTEME nicht.
2.3. WEB-Hosting
SUBSYSTEME vermittelt dem Kunden Full-Service-Provider, die die gesamte Infrastruktur für die Anbindung und weltweite Publikation von Informationen im Internet täglich rund um die Uhr zur Verfügung stellen. Die in den Geschäftsräumen der Provider stehenden Server sind über Hochgeschwindigkeit-Festleitungen mit dem Internet verbunden. Die vom Kunden bereitgestellten Daten und Informationen können jederzeit über das Internet weltweit abgerufen werden.
3. Preise
Die Berechnung der Internet-Dienstleistungen erfolgt auf der Grundlage der geltenden Preislisten. Bei Preisänderungen wird der Kunde darüber 6 Wochen vor Inkrafttreten informiert. Dem Kunden steht bis zum Inkrafttreten der neuen Preisliste das Recht zur Kündigung ohne Einhaltung von Fristen zu.
Monatsbeträge unter DM 20.- werden aus verwaltungstechnischen Gründen für 12 Monatsbeiträge im Voraus berechnet, Beiträge unter DM 60.- quartalsweise.
4. Abrechnung
Regelmäßig anfallende Nutzungsgebühren werden quartalsweise im Voraus berechnet. Die Berechnung erfolgt erstmalig mit der Nutzbarkeit der Dienste, diese ist nach Übermittlung der Kennworte bzw. Freischaltung der Leitungen gegeben. Beginnt die Nutzung in einem laufenden Monat, so werden ab Nutzungsbeginn 3 volle Kalendertage bis zum Monatsende mit 10 % des Monatsbetrages berechnet.
Als Abrechnungsgrundlage dienen ausschließlich die Buchungs- und Zählunterlagen von SUBSYSTEME.
Dienstleistungen werden auf der Grundlage der Bestellung bzw. Auftragsbestätigung nach vollständiger Erfüllung der Leistung berechnet.
Die Fälligkeit der Rechnung entsteht sofort bei Eintreffen der Rechnung. Sollte der Kunde mit seiner Zahlung um mehr als drei Wochen in Verzug kommen, ist SUBSYSTEME berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung zu verweigern. Gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von SUBSYSTEME.
5. Vertragsbeginn und -dauer
Das Vertragsverhältnis beginnt jeweils mit der Annahme des Auftrages (Datum der Auftragsbestätigung), spätestens durch Inanspruchnahme von Leistungen. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien ohne Angabe eines Grundes innerhalb von 10 Tagen zum Monatsende gekündigt werden, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden. Es gibt keine Mindestnutzungsdauer.
6. Haftung, Garantien
Die Netz-Serviceleistungen stellt SUBSYSTEME unter Nutzung der Dienstangebote der Netzbetreiber (Provider), der Deutschen Telekom und der Firma Telebel zur Verfügung. Für schadensverursachende Ereignisse wie Verlust oder Verstümmelung von Daten, haftet SUBSYSTEME nicht.
SUBSYSTEME übernimmt keinerlei Haftung oder Garantien, insbesondere für irgendeine Mindestverfügbarkeit bzw. verfügbare Übertragungsgeschwindigkeit, weder in qualitativer noch in zeitlicher Hinsicht bezüglich Nutzung bzw. Nutzbarkeit des Zugangs.
SUBSYSTEME haftet auch nicht für unmittelbare oder mittelbare Schäden, die dem Kunden direkt oder indirekt durch Nutzung von vertraglichen Diensten oder deren vorübergehendem Ausfall entstehen, sowie für den Inhalt oder die Rechtmäßigkeit der übertragenen Daten.
7. Datenschutz, Geheimhaltung
Die Vertragspartner verpflichten sich, ihnen zur Kenntnis gelangte Daten anderer Vertragspartner auch nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses geheimzuhalten. SUBSYSTEME stellt sicher, daß alle übertragenen Daten strengster Geheimhaltung unterliegen. Unberührt bleiben hiervon die gesetzlichen Vorschriften.
SUBSYSTEME und beteiligte Provider sind jedoch berechtigt, für 90 Tage aus den übertragenen Daten und Sitzungen Protokolle als Verbindungsnachweis sowie für Statistiken anzufertigen. SUBSYSTEME stellt sicher, daß der Zugriff auf diese Daten nur den unmittelbar mit der Systemadministration beschäftigten Mitarbeitern möglich ist.
8. Mißbräuchliche Nutzung
SUBSYSTEME weist den Kunden ausdrücklich daraufhin, daß er selbst dafür verantwortlich ist, durch die Nutzung des Internets nicht gegen geltende Gesetze zu verstoßen. Es obliegt dem Kunden sicherzustellen, daß der Internetzugang für Minderjährige nicht zugänglich gemacht wird bzw. die Nutzung entsprechend kontrolliert bzw. beaufsichtigt wird. Von etwaigen Haftungsansprüchen bei Mißbrauch stellt der Kunde SUBSYSTEME ausdrücklich frei.
Für die im Netz veröffentlichten Inhalte ist der Kunde selbst verantwortlich. Falls SUBSYSTEME bekannt wird, daß Inhalte gegen bundesdeutsche Recht verstoßen oder gegen das allgemeine Rechtsempfinden verstossen, behält sich SUBSYSTEME vor, die Inhalte bis zum Nachweis der Unbedenklichkeit seitens des Kunden zu sperren.
Der Auftragnehmer hat ein fristloses Kündigungsrecht, wenn der Auftraggeber Informationen verbreitet, die gegen die guten Sitten und geltendes Recht verstoßen. Gleiches gilt für den Fall, daß erotische Publikationen oder illegale Downloadinhalte angeboten werden, oder Traffic-Volumen verursacht werden, die das dreifache des Durchschnitts von vergleichbaren Webhostingkunden benötigen.
Sollte der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen für mehr als zweimal nicht nachkommen, so hat der Auftragnehmer ein fristloses Kündigungsrecht. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur mit rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zu. Der Leitungsumfang ergibt sich aus den Kundeninformationen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses relevant waren.
Dem Auftraggeber ist bekannt, daß für Teilnehmer im Internet die Möglichkeit besteht, von der Übermittlung unverschlüsselter Daten Kenntnis zu erlangen. Der Auftraggeber geht das Risiko ein.
9. Allgemein gültige Bestimmungen
Die in den AGB erwähnten Mitteilungen sowie alle im Zusammenhang mit dem sonstigen Geschäftsverlauf erforderlichen Mitteilungen stellt der Auftragnehmer u.a. per eMail - an die Internet Adresse:
info@subsysteme.de zu, die hierzu entsprechend eingerichtet wurde.
Mitteilungen gelten mit dem Eingang und der auf dieser Adresse hergestellten Verfügbarkeit als zugestellt, ungeachtet des Datums, an der dem Auftraggeber die Nachricht tatsächlich abruft. Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Auftragnehmer mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten an die bei uns eingetragene eMail Adresse gesandt.
Sollten derartige Änderungen nicht innerhalb eines Monats ab Zustellung widersprochen werden, gelten diese als angenommen. Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
10. eigene Internetpräsenz
SUBSYSTEME unterhält die Website www.subsysteme.de . Dort veröffentlichte Angaben und Informationen sind mit Ausnahme dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne Gewähr.
11 . Schiedsgerichtsklausel
Für Streitigkeiten aus
diesem Vertragsverhältnis verzichten beide Vertragspartner zur Vermeidung
von Kosten auf den ordentlichen Gerichtsweg zu Gunsten eines Schiedsgerichtes.
Das Schiedsgericht wird durch die IHK Solingen bestellt.